Optimierung von Träger­strukturen öffentlich betriebener Veranstaltungs­stätten

Personen analysieren Kulturinstitutionen
Aktuelles I Foto: Auxels, pexels

Veranstaltung­sstätten sind von großer Bedeutung für die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung von Regionen. So tragen Messe-/Kongresszentren, Veranstaltungshallen und Arenen unter anderem zur Verbesserung des kulturellen Angebots und der Lebensqualität der Bevölkerung bei. Darüber hinaus fördern sie das Standortimage und führen zu positiven wirtschaftlichen Effekten, unter anderem durch Tourismus­ströme. Da sowohl Stadt und Land als auch Dritte von Veranstaltungs­stätten profitieren, kann die Trägerschaft von Betreibergesellschaften unterschiedlich ausgestaltet sein.

Bei einer von actori durchgeführten Untersuchung von Messe- und Veranstaltungsgesellschaften (inklusive Betreibenden von Multifunktionshallen) werden gut 80% von nur einer Körperschaft getragen, meistens von der Kommune. Eine kommunale Träger­schaft ist besonders dann sinnvoll, wenn die Kommune selbst primär von den oben beschrie­benen lokalen Effekten profitiert und/oder eine enge Abstimmung mit anderen kommunalen Einrichtungen wie beispielsweise dem Stadtmarketing oder einem Convention Büro erforderlich ist. Im Hinblick auf die Governance-Struktur ermöglicht die alleinige Trägerschaft ein vereinfachtes Herbeiführen von Entscheidungen, da nur die gesetzlichen Vorgaben und Meinungsbildungs­prozesse einer Trägerin beziehungsweise eines Trägers zu berücksichtigen sind. Dadurch können sowohl wiederkehrende Beschlüsse wie z. B. die Verabschiedung von Wirtschaftsplänen als auch einmalige Vorhaben, wie Baumaßnahmen, effektiv und effizient nach kommunalen Vorstellungen auf den Weg gebracht werden.

Mit steigender überregionaler Bedeutung und Wirkung der Veranstaltungsstätten (z. B. bei größeren Messeveranstaltern) oder besonderen Interessen durch Dritte werden einer oder mehrere weitere Träger/-innen eingebunden, z. B. das Land, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, Ankermieter und/oder Bau-Projekt­gesellschaften. Ein Beispiel hierfür ist die Messe Düsseldorf GmbH mit den Gesellschaftern Stadt Düsseldorf (56,5%), Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (20%), Land NRW (20%), IHK und Handwerkskammer Düsseldorf (je 1,75%). Die Beteiligung weiterer Gesellschafter/-innen führt zu erhöhter Komplexität und erfordert gründliche Governance-Regelungen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Mehrheitsverhältnisse, Entscheidungsfindungsprozesse und mögliche Sperrminoritäten zu legen. Die qualifizierte Stimmenmehrheit einer/eines Beteiligten vereinfacht den Entscheidungsprozess, zwingt aber Minderheitsbeteiligte zu einer Ausrichtung und ggf. Finanzierung ohne Möglichkeit der Einflussnahme. Die Einführung von Sperrminoritäten kann hier Abhilfe schaffen, sollte aber mit Bedacht erfolgen, da Entscheidungsprozesse dadurch erschwert werden können. Alternativ kann die Sperrminorität eines einzelnen Minderheitsbeteiligten durch die Beteiligung objektiver Dritter aufgelöst werden. Neben der Berücksich­tigung struktureller Aspekte bieten sich individuelle Regelungen in Satzungen und Geschäftsordnungen an, um die Zusammenarbeit zu regeln. Weiterhin hat sich auch die Einrichtung von Gremien auf Arbeitsebene zur Vorbereitung von Sitzungen sowie eine intensive Lobbyarbeit der Betreibergesellschaften gegenüber ihren Trägerinnen beziehungsweise Trägern und den dahinter stehenden Kreisen aus Politik und Verwaltung bewährt.

Als Branchenexpertin verfügt actori über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz in der Entwicklung geeigneter Organisationsstrukturen für öffentlich und privat betriebene Veranstaltungsstätten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Betrachtung möglicher Trägerstrukturen.

 

Ein Beitrag von Pavel Achter, Beratung.

Zurück